GEW NRW: Arbeitsplatz Schule – Ratgeber für den Schulalltag 2020
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Seit Januar 2022 sind wir Teil der Kooperation
BOR-COE-WAF
Anfragen, Verwaltung, Anmeldungen per mail an:
bor-coe-waf@gew-nrw.de
oder Tel.Nr. 02506 709828
Der Gesamtvorstand des Kreises WAF und Zuständigkeiten:
Grundschule: Reinhild Eick (reinhild.eick@web.de ) Tel. 02382 - 86191
Hauptschule: Ingrid Meyer zu Hörste (irmzh@t-online.de) Tel. 05423 – 6559
Förderschule: Claudia Meyer (claudiameyer@posteo.de) Tel.0251-2108659
Realschule: Hedwig Brüggenkamp (hedbrueggenkamp@aol.com) Tel. 02522 – 61448
Gesamtschule: Bettina Hagen (bettina.hgn@gmail.com) Tel. 02388 – 307711
Sekundarschule: Karin Wamba (wamsekbe@web.de) Tel. 02521 - 829790
Gymnasium: vakant
Berufskolleg: Aurelia Hernaiz-Kleine (hernaiz-kleine@web.de) Tel. 02581 – 1680
Ruheständler: Peter Kumpf, Auskunft zu Fragen der (vorzeitigen) Pensionierung und Berechnung von Pensionsansprüchen (pkumpf45@gmail.com) Tel. 02581 – 8323
GEW-Umfrage zur Belastung der Beschäftigten
An alle in Schule Beschäftigten in NRW
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
ihr alle kennt die hohe Belastung, die ihr in der Schule jeden Tag schultert. Ihr leistet unglaubliches! Der Mangel an Lehrkräften und die damit einhergehende hohe Belastung ist in aller Munde. Als Bildungsgewerkschaft GEW NRW setzen wir uns mit unseren Personalrätinnen und -räten seit jeher für Entlastung ein. Weil zu viel eben zu viel ist!
Umfrage: Sag uns was Dir zu viel ist!
Als Gewerkschaft haben wir unser Ohr immer direkt bei unseren Mitgliedern. Wir hören genau hin und wollen wissen, wo es zu viel ist - und warum. Sind es die immer neuen Aufgaben? Die ausufernde Arbeitszeit? Aufwendige Klausuren?
Jede Sicht und jede Einschätzung ist wertvoll. Auch Deine! Deshalb führen wir eine kurze Umfrage durch, um dann mit den gesammelten Einschätzungen für echte Verbesserungen einzutreten. So wie wir es als GEW NRW immer tun: tatkräftig und entschlossen.
Die Umfrage ist kurz, übersichtlich und erfordert nur wenige Minuten deiner Zeit. Die Ergebnisse sind uns wichtig - wir wollen von Dir wissen: Was ist Dein "Zu viel"? Was muss sich ändern?
Natürlich werden alle Antworten anonym behandelt.
Hier geht es direkt zur Umfrage: www.personalratswahl-nrw.com
2024 Kunstmuseum Ahlen
Achtung angestellte Lehrkräfte: Behördenfehler nicht ausgeschlossen! Es geht um viel Geld …
Zahlreiche Anfragen von angestellten Lehrkräften aus der Grundschule und der Sekundarstufe I lassen uns vermuten, dass nicht immer die ihnen zustehende „Angleichungszulage“ von zurzeit 105€ gezahlt wird.
Was ist die Angleichungszulage?
Sie wurde 2015 in den Tarifverhandlungen erreicht und steht den angestellten Lehrkräften zu, die nach dem 1.8.2015 in der Grundschule oder der Sekundarstufe I (HS, RS, GE) eingestellt und in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert wurden.
Außerdem müssen diese Zulage auch diejenigen bekommen, die als Seiteneinsteiger*innen mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Diplom, Magister, Master) an diesen Schulformen in die Entgeltgruppe 10 eingruppiert wurden.
Die Angleichungszulage von 105€ ist in der Gehaltsabrechnung extra ausgewiesen, Teilzeitbeschäftigte bekommen sie anteilig.
Keine Zahlung? Antrag stellen!
Wer feststellt, dass diese Zulage nicht gezahlt wird, muss sofort einen schriftlichen Antrag an die Personalabteilung der Bezirksregierung (GS: Schulamt) stellen. Leider kann wegen der tariflichen Ausschlussfrist eine rückwirkende Zahlung nur für sechs Monate erfolgen.
Hinweis für Angestellte, die vor dem 1.8.2015 eingestellt wurden
Wer vor dem 1.8.2015 eingestellt wurde, musste diese Zulage seinerzeit schriftlich bis spätestens 31.07.2017 aktiv beantragen. Wer den Antrag verpasst hat, bekommt keine Zulage.
Nun gibt es wegen der Besoldungsanpassung auf A13 für genau für diese Lehrkräfte der Grundschule und der Sekundarstufe I eine erneute Antragsmöglichkeit - zumindest für diejenigen, die in Entgeltgruppe 11 eingruppiert sind. Sie gehören zu der Gruppe, die eine aufsteigende Zahlung bis zur Höhergruppierung in Entgeltgruppe 13 im Jahr 2026 bekommen (ab 1.11.22: 115€; ab 1.8.23: 230€; ab 1.8.24: 345€; ab 1.8.25:460€).
Achtung, Antragsfrist 31.10.2023 nicht versäumen
Wer in EG 11 eingruppiert ist, vor dem 1.8.2015 eingestellt wurde und die Zulage von 105€ nicht erhält, muss bis spätestens zum 31.10.2023 folgenden Antrag an die Schulbehörde stellen: „Ich beantrage die Zahlung der aufsteigenden Zulage im Zusammenhang mit der Besoldungsanpassung auf A13.“ Nur durch diesen Antrag wird die Zahlung der Angleichungszulage und der aufsteigenden Zulage bis zu Höhergruppierung ab sofort gesichert.
Euer GEW-Team im Kreis Warendorf
GEW kritisiert Kommissionsvorschläge zum Lehrkräftemangel
Am vergangenen Freitag hat die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz Empfehlungen zum Umgang mit dem akuten Lehrkräftemangel ausgesprochen. Die Empfehlungen der SWK sehen beispielsweise den Abbau von Altersermäßigungen, die Begrenzung von Teilzeitmöglichkeiten, die Erhöhung der Klassenfrequenzen und die Möglichkeit von Hybridunterricht in der gymnasialen Oberstufe vor.
Aus Sicht der GEW bedeuten die Empfehlungen zum Umgang mit dem akuten Lehrkräftemangel massive Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte.
Die Umsetzung dieser Empfehlungen wird dauerhaft nicht zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels beitragen, sondern wird wie ein Bumerang zurückkommen und zu noch weniger Lehrkräften führen.
Diese Maßnahmen verschlechtern die Attraktivität des Lehrerberufs! Hier werden Maßnahmen in den Fokus gerückt, die die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität des Lehrberufs dauerhaft verschlechtern. So wird es noch schwieriger, die Lehrkräfte im System zu halten und junge Menschen für den Beruf zu begeistern.
Unter dem#Mehr Lehrkräfte!hat die GEW der Politik 15 Vorschläge zur effektiven Bekämpfung des Lehrkräftemangels gemacht:
www.gew.de/15-punkte-gegen-lehrkraeftemangel
Wir setzen uns ein!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
angesichts des Krieges in der Ukraine ruft die GEW zu Spenden für den Heinrich-Rodenstein-Fonds auf. Mit den Spenden sollen insbesondere die ukrainische Bildungsgewerkschaften und ihre Mitglieder unterstützt werden.
Viele von ihnen sind auf der Flucht nach Polen, in andere osteuropäische Länder oder nach Deutschland. Sie haben fast alles verloren und benötigen Hilfe.
Der Heinrich-Rodenstein-Fonds hilft Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern in Not und bei Verfolgung. Was er ausschüttet, finanzieren GEW-Mitglieder und andere Förderinnen und Förderer mit ihren Spenden. Die Verwaltungskosten trägt die GEW.
Heinrich-Rodenstein-Fonds
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
IBAN: DE88 5005 0000 0084 0001 24
BIC: HELADEFF
Stichwort: Ukraine
Sie sind Erzieher*in oder Lehrer*in? Sie arbeiten an der Hochschule oder in der Erwachsenenbildung? Kurz: Ihr Job ist Bildung?
Dann sind Sie bei uns genau richtig, denn wir sind das starke Team für ein faires und zukunftsorientiertes Bildungssystem. Wir sind der Kreisverband Warendorf – schön, dass wir uns kennenlernen!
Werden Sie Mitglied, damit es voran geht!